16.06.2021 Endlich geht´s wieder los!
Unter Einhaltung der aktuell gültigen Coronaregeln darf wieder Sport getrieben werden.
Informationen zum dreistufigen Öffnungsmodell für den Sport
Vor dem Hintergrund der weiter sinkenden regionalen und landesweiten Inzidenzzahlen wurde eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erlassen, welche bereits am 05.06.2021 in Kraft tritt. Darin sind viele Verbesserungen für den Sport aufgegriffen worden, die der Landessportbund NRW seit langem fordert.
CORONASCHUTZVERORDNUNG NRW (STAND:10.06.2021)
Die CoronaSchVO ist grundsätzlich neu aufgebaut worden. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell.
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Stufe 1 Inzidenz ≤ 35
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Stufe 2 Inzidenz 50-35,1
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Stufe 3 Inzidenz 100-50,1
Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW
In welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf den Seiten des Gesundheitsministeriums www.mags.nrw veröffentlicht. Die in drei Inzidenzstufen geltenden Regeln für den Sport haben wir in einer Tabelle für Sie zusammengefasst:
(Mit Klick auf die Tabelle Vergrößerung und Download möglich)
Tabelle zum Download
Wo wird ein Testnachweis benötigt?
Wir haben Ihnen eine Übersicht erstellt, wo und wann derzeit für den Sportbetrieb Testnachweise notwendig sind (Stand 09.06.2021 – alle Angaben ohne Gewähr).
Wo wird ein Testnachweisbenötigt? –Vorgaben für den Sport in NRW