Schutzkonzept des FC Stukenbrock
Vorwort
Beim FC Stukenbrock stehen Vielfalt, gezielte Sportförderung und vor allem der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt. Wir wollen, dass sich junge Sportlerinnen und Sportler bei uns wohlfühlen und entwickeln können. Dafür müssen unsere Sportstätten und Angebote absolut sichere Orte sein.
Es ist unsere oberste Pflicht, die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor jeder Art von körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt zu schützen. Damit kommen wir sowohl unserer eigenen Verantwortung als auch den gesetzlichen Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes nach. Das vorliegende Kinderschutzkonzept des FC Stukenbrock widmet sich gezielt diesem Schutzauftrag, insbesondere mit Blick auf das Thema sexualisierte Gewalt.
Ziele unseres Kinderschutzkonzeptes
Mit diesem Konzept schützen wir die Kinder und Jugendlichen im FC Stukenbrock aktiv vor jeder Form von Gewalt. Wir wollen ihre gesunde Entwicklung fördern und ein Umfeld schaffen, in dem sie sicher Sport treiben können.
Dabei verfolgen wir folgende Schwerpunkte:
- Tabus brechen & Aufmerksamkeit schaffen: Auch wenn es im Sport oft noch ein schwieriges Thema ist, wissen wir heute, dass Grenzüberschreitungen und Übergriffe überall vorkommen können. Wir schauen hin statt weg und schaffen eine Atmosphäre der Achtsamkeit.
- Sicherheit im Ernstfall: Das Konzept hilft uns dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen. Sollte es einen Verdacht geben, gibt es klare Regeln, wie wir schnell, besonnen und sorgfältig handeln. Betroffene können sich darauf verlassen, dass wir sie und ihre Anliegen ernst nehmen.
- Rückhalt für unser Team: Unsere Trainer:innen und Übungsleiter:innen stehen nicht unter Generalverdacht. Im Gegenteil: Wir wollen sie stärken. Klare Leitfäden geben ihnen Sicherheit im täglichen Umgang mit den Kids und schützen sie gleichzeitig vor unberechtigten Vorwürfen.
- Klare Wege & Ansprechpartner: Wir schaffen feste Kommunikationswege und benennen verbindliche Vertrauenspersonen. So weiß jeder im Verein sofort, an wen man sich wenden kann.
- Vertrauen als Basis: Gute Präventionsarbeit sorgt dafür,dass sich Kinder und Jugendliche bei uns wohlfühlen und unseren Betreuer:innen vertrauen können.
Das Kinderschutzkonzept ist eine verbindliche Handlungsanweisung für alle, die im Verein aktiv sind. Es dient dazu, den FC Stukenbrock abzusichern und als Gemeinschaft verantwortungsvoll weiterzuentwickeln.
Was bedeutet sexualisierte Gewalt? Definition und Hintergründe
Wie wir sexualisierte Gewalt definieren
Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen liegt immer dann vor, wenn sexuelle Handlungen gegen den Willen des Kindes geschehen – oder wenn das Kind aufgrund seines Alters oder seiner Entwicklung gar nicht verstehen kann, was passiert. Täter und Täterinnen nutzen dabei schamlos ihre Macht oder ihre Rolle als Vertrauensperson aus.
Der FC Stukenbrock fasst diesen Begriff bewusst sehr weit. Für uns zählt nicht erst das, was strafbar ist. Schutz beginnt für uns viel früher. Wir unterscheiden drei Stufen von Grenzüberschreitungen (sowohl mit als auch ohne Körperkontakt):
- Worte und Gesten: Sexistische Witze, anzügliche Sprüche oder Blicke.
- Digitale Gewalt: Unangemessene Nachrichten über WhatsApp, Instagram & Co. (z. B. das ungefragte Schicken oder Fordern von intimen Bildern, Cyber-Mobbing oder das gezielte digitale Anbahnen von Kontakten).
- Körperliche Übergriffe: Unangebrachte und unerwünschte Berührungen bis hin zu schweren sexuellen Gewalthandlungen.
Wichtig: Das betrifft nicht nur das Verhältnis von Erwachsenen zu Kindern, sondern auch Vorfälle unter den Kindern und Jugendlichen selbst.
Wo und wie passiert sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Gewalt passiert leider überall – in allen gesellschaftlichen Schichten und überall dort, wo Kinder ihre Freizeit verbringen, also auch im Sportverein.
Dabei müssen wir mit einigen Vorurteilen aufräumen:
- Keine Fremden: Die meisten Täter und Täterinnen kommen aus dem direkten Umfeld und sind den Kindern bekannt.
- Gezielte Strategie („Grooming“): Solche Taten passieren fast nie zufällig. Täter gehen oft sehr planvoll vor. Sie bauen über lange Zeit Vertrauen zum Kind, aber auch zu den Eltern und anderen Trainern auf.
- Abhängigkeit schaffen: Sie schenken dem Kind oft besondere Aufmerksamkeit oder Geschenke, um es manipulierbar zu machen. Dadurch entstehen Gefühle von Abhängigkeit und falschen Schuldgefühlen beim Kind. Für die Betroffenen ist das seelisch extrem schwer zu verarbeiten.
Wo fängt die Grenze an?
Manchmal merken Menschen gar nicht, dass sie Grenzen überschreiten. Was für den einen „völlig normal“ oder „nur ein Spaß“ ist, kann für ein Kind schon ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre sein. Beispiele dafür sind das unaufgeforderte Mitgehen der Übungsleiter:innen in die Umkleideräumlichkeiten oder zu häufiger, unnötiger Körperkontakt beim Training.
Für die Arbeit im FC Stukenbrock gilt daher ein ganz klarer Grundsatz, der über das reine Gesetz hinausgeht:
„Nicht alles, was (noch) nicht verboten ist, ist erlaubt. Jede Handlung, die die persönlichen Grenzen der Intimsphäre überschreitet und das Schamgefühl anderer verletzt, ist untersagt.“
Risikofaktoren im Sport
Im Sportverein gibt es ganz natürliche Situationen, die leider auch ausgenutzt werden können. Um Gefahren rechtzeitig zu erkennen, müssen wir uns dieser Risikofaktoren bewusst sein. Dazu gehören im FC Stukenbrock:
- Das Macht- und Vorbildverhältnis: Trainer:innen und Übungsleiter:innen sind für Kinder wichtige Vorbilder. Kinder wünschen sich Anerkennung für ihre Leistung und glauben oft, dass ihr sportlicher Erfolg komplett von der Gunst der TR/ÜL abhängt. Weil ein großes Vertrauensverhältnis da ist, hinterfragen Kinder ein Fehlverhalten von Erwachsenen oft nicht. So können sich persönliche Grenzen unbemerkt verschieben.
- Unterschiedliche Geschlechter: Im Sport ist es völlig normal, dass zum Beispiel Männer Mädchenteams trainieren oder umgekehrt. Diese Konstellation erfordert jedoch eine sensible Aufmerksamkeit für die Grenzen des anderen Geschlechts.
- Körperkontakt beim Training: Sport lebt von Bewegung. Körperkontakt lässt sich oft gar nicht vermeiden – sei es direkt im Spiel oder bei der Hilfestellung und Absicherung von Übungen. Das macht es aber auch schwerer, den Unterschied zwischen einer sportlichen Hilfe und einer unangemessenen Berührung zu erkennen.
- Dusch- und Umkleideräume: Auf Sportanlagen teilt man sich Kabinen und Duschen. Vor allem in älteren Gebäuden ist die Privatsphäre manchmal nicht optimal geschützt. Das kann Gelegenheiten für Grenzverletzungen bieten.
- Sexistische Sprache: Wenn in einer Trainingsgruppe ständig lockere, sexistische Sprüche oder Witze äussert, sinkt die Hemmschwelle. So entsteht ein Klima, in dem echte Übergriffe schneller verharmlost werden.
- Nähe abseits des Sportplatzes: Fahrten zu Auswärtsspielen im engen Auto bieten Raum für ungewollte Nähe. Noch sensibler sind Vereinsfahrten mit Übernachtungen. Das stärkt zwar die Gemeinschaft, fordert aber auch eine extreme Aufmerksamkeit bei der Aufsichtspflicht. Dazu gehört auch, dass wir „Aufnahmerituale“ oder Mutproben mit sexuellem Bezug im Verein absolut nicht dulden.
- Körperbetonte Kleidung: In manchen Sportarten ist die Sportkleidung sehr eng oder kurz. Das kann – oft auch in Kombination mit Fotos in den sozialen Medien – dazu führen, dass junge Sportlerinnen und Sportler ungewollt sexualisiert werden, was Gewalt und Belästigung begünstigen kann. RISIKOANALYSE NICHT VERGESSEN
Verhaltensregeln zum Kindeswohl
Diese Regeln helfen uns dabei, die Gefahren im Vereinsalltag so klein wie möglich zu halten. Sie schützen die Kinder und Jugendlichen, geben aber auch unseren Trainer:innen und Übungsleiter:innen Orientierung und Sicherheit vor falschen Verdächtigungen.
1. Einzeltraining (1 Trainer:in + 1 Kind)
- Ein Einzeltraining darf nur stattfinden, wenn die Eltern vorher Bescheid wissen und einverstanden sind.
- Es gilt das Sechs-Augen-Prinzip: Nach Möglichkeit muss immer eine dritte Person (z. B. ein Elternteil oder ein anderer Trainer) anwesend sein.
- Ist das nicht möglich, gilt das Prinzip der offenen Tür: Alle Türen bis zum Haupteingang bleiben offen. Das Training muss für andere jederzeit einsehbar sein.
2. Körperlicher Kontakt
- Körperlicher Kontakt (z. B. beim Erklären von Übungen, bei der Hilfestellung, beim Trösten oder Gratulieren) muss von den Kindern gewollt sein.
- Er darf nur so weit gehen, wie es für den Sport sinnvoll ist. Unnötiger oder unangemessener Körperkontakt ist verboten.
3. Umgang der Kinder untereinander
- Unsere Trainer:innen und Übungsleiter:innen achten darauf, dass auch die Kinder untereinander die Grenzen der anderen respektieren.
- Jedes Kind muss das Recht haben, „Nein“ zu sagen, wenn ihm eine Nähe unangenehm ist.
4. Umkleiden, Duschen und Übernachtungen
- Umkleiden: Trainer:innen und Übungsleiter:innen ziehen sich möglichst in eigenen Räumen um. Bevor sie eine Kinderumkleide betreten, klopfen sie an und warten auf ein „Ja“. Erwachsene Vereinsmitglieder verhalten sich in den Kabinen absolut rücksichtsvoll gegenüber den Kindern.
- Duschen: Trainer:innen Übungsleiter:innen und erwachsene Vereinsmitglieder duschen grundsätzlich nichtzusammen mit den Kindern und Jugendlichen.
- Übernachtungen (z. B. bei Ferienfreizeiten): Es sollten immer mindestens zwei Betreuungspersonen dabei sein. Sie schlafen getrennt von den Kindern. Bei gemischten Gruppen (Jungen und Mädchen) wird auch die Unterkunft getrennt. Zudem muss mindestens eine Frau und ein Mann als Betreuung vor Ort sein.
5. Einladungen in den Privatbereich
- Trainer:innen und Übungsleiter:innen laden keine einzelnen Kinder oder Jugendlichen zu sich nach Hause (Wohnung, Haus, Garten) ein.
- Es übernachten keine einzelnen Kinder privat bei ihren Trainer:innen oder Übungleter:innen.
6. Kommunikation (Sprache und Chatnachrichten)
- Wir nutzen eine kindgerechte Sprache. Sprüche mit sexuellem Inhalt oder Diskriminierungen haben bei uns keinen Platz.
- Trainer:innen und Übungsleiter:innen dürfen ihre Rolle als Vorbild und ihre Machtposition nicht ausnutzen.
- Soziale Medien (WhatsApp, Instagram etc.):Trainer:innen und Übungsleiter:innen nutzen Chat-Nachrichten nicht für private Kontakte mit Kindern. Alle Absprachen müssen transparent sein. Es werden niemals Geheimnisse zwischen TR und ÜL und einzelnen Kindern geteilt – weder im echten Leben noch digital.
7. Fotos und Videos
- Wir halten uns streng an den Datenschutz. Fotos oder Videos von Kindern werden nicht ohne Erlaubnis der Eltern und des Kindes in den sozialen Medien geteilt.
- Gegen den Willen eines Kindes wird überhaupt kein Foto oder Video gemacht.
- Fotos und Videos in den Umkleiden und Duschen sind absolut verboten.
8. Sportkleidung und Trainingsinhalte
- Kleidung (z. B. Turnanzüge, Trikots) und die Musikauswahl beim Training müssen immer zum Alter der Kinder passen und dürfen nicht unpassend körperbetont sein.
9. Transparenz (Was tun bei Ausnahmen?)
Falls man in einer Ausnahmesituation einmal begründet von diesen Regeln abweichen muss, gilt: Dies muss vorher mit einem anderen Trainer:in, Übungsleiter:in einem Vereinsverantwortlichen oder den Eltern abgesprochen werden. Alle Beteiligten müssen sich darüber einig sein.
Wie wir das Konzept umsetzen
Damit diese Regeln nicht nur auf dem Papier stehen, ergreift der FC Stukenbrock feste Maßnahmen im Vereinsalltag:
- Verankerung in der Satzung: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist offiziell in unserer Vereinssatzung festgehalten. Das zeigt, wie wichtig uns dieses Thema ist.
- Unser Kinderschutz-Team: Der Verein setzt ein festes Team (Gremium) ein, das aus mindestens einer Frau und einem Mann besteht. Dieses Team ist die vertrauliche Anlaufstelle für alle Fragen, Sorgen oder Beobachtungen. Es kümmert sich um Beschwerden, organisiert Schulungen für unsere Trainer:innen und Übungsleiter:innen und arbeitet mit professionellen Beratungsstellen zusammen.
- Gefahren erkennen: Wir prüfen regelmäßig, in welchen Situationen bei uns im Verein Grenzen überschritten werden könnten, um unsere Trainer:innen und Übungsleiter:innen gezielt dafür zu sensibilisieren.
- Schulungen: Alle Trainer:innen und Übungsleiter:innen sollten regelmäßig und gezielt zum Thema Kinderschutz geschult werden.
- Keine Beschäftigung von Straftätern: Personen, die wegen bestimmter Straftaten (wie Missbrauch oder Gewalt) rechtskräftig verurteilt wurden, dürfen bei uns im Verein nicht arbeiten.
- Erweitertes Führungszeugnis: Alle Trainer:innen, Übungsleiter:innen und Betreuer:innen, die mit Kindern arbeiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Das Zeugnis darf beim Vorzeigen nicht älter als 3 Monate sein und muss alle 5 Jahre neu eingereicht werden. Für Ehrenamtliche ist dieser Antrag kostenlos. Der Verein schaut das Zeugnis nur an und dokumentiert das Ergebnis datenschutzkonform – es wird nicht einbehalten.
- Verhaltenskodex: Zusätzlich unterschreiben alle Trainer:innen und Übungsleiter:innen eine schriftliche Erklärung. Darin verpflichten sie sich persönlich, die Grenzen und die Privatsphäre der Kinder zu achten.
Leitfaden für den Ernstfall (Interventionsleitfaden)
Was ist bei einem ersten Verdacht zu tun?
Wenn Trainer:innen, Betreuer:innen oder Eltern den Verdacht haben, dass etwas nicht stimmt, gelten folgende Grundregeln:
- Ruhe bewahren: Überstürzte Entscheidungen richten oft Schaden an.
- Zuhören und ernst nehmen: Dem Kind Glauben schenken und aufmerksam sein.
- Nicht selbst handeln: Konfrontiere die verdächtige Person nicht auf eigene Faust und Informiere die Eltern des betroffenen Kindes noch nicht eigenmächtig
- Ans Gremium wenden: Wende dich sofort an unser Kinderschutz-Gremium im Verein. Dort kann man sich auf Wunsch auch erst einmal völlig anonym beraten lassen.
- Diskretion: Erzähle unbeteiligten Dritten nichts von dem Verdacht.
- Aufschreiben: Dokumentiere deine Beobachtungen schriftlich.
Wie bearbeitet das Kinderschutz Gremium einen Verdacht?
Wenn das Kinderschutz-Team einen Hinweis erhält, geht es nach diesen strengen Richtlinien vor:
- Das Opfer steht im Mittelpunkt: Das Wichtigste ist, dem Kind zu helfen und es vor weiterem Schaden zu bewahren. Wenn nötig, wird sofort dafür gesorgt, dass die verdächtige Person keinen Kontakt mehr zu dem Kind hat.
- Vier-Augen-Prinzip: Ein Verdacht wird immer von mindestens zwei Mitgliedern des Teams gemeinsam bearbeitet.
- Hilfe statt Ermittlung: Das Team ist weder die Polizei noch eine Therapie-Einrichtung. Es ermittelt nicht selbst. Seine Aufgabe ist es, zuzuhören, die nächsten Schritte zu planen und professionelle Hilfe (z. B. eine Fachberatungsstelle) einzuschalten.
- Umgang mit einer Anzeige: Es gibt (außer bei schweren Verbrechen) keine automatische Pflicht, sofort Anzeige zu erstatten. Hierbei werden immer die Interessen und Wünsche des betroffenen Kindes und der Eltern berücksichtigt. Wir holen uns dazu Rat von externen Fachleuten.
- Schnelligkeit und Vertraulichkeit: Jeder Fall wird so schnell wie möglich bearbeitet. Alle Infos bleiben streng geheim, um Ermittlungen nicht zu gefährden. Nur der geschäftsführende Vereinsvorstand wird informiert.
- Schutz vor Vorverurteilung: Solange nichts bewiesen ist, darf mit niemandem über den Verdacht gesprochen werden. Der Verein hat auch eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Trainer:innen/ Übungsleiter:innen und schützt sie vor Gerüchten. Das Team prüft aber sofort, ob die verdächtige Person vorübergehend vom Training freigestellt werden muss.
- Informationen weitergeben: Wenn Eltern oder eine Sportgruppe informiert werden müssen, übernimmt das das Kinderschutz Gemium oder die Abteilungsleitung
- Alles aufschreiben: Der gesamte Ablauf wird vom Team genau und schriftlich dokumentiert.